Warum beim Schadensfall zum Sachverständigen?

  • der Sachverständige bewertet Ihren Schaden am Fahrzeug neutral und unabhängig
  • der Geschädigte und auch die ausführende Reparaturwerkstatt darf sich auf ein qualifiziertes Schadensgutachten verlassen (es darf die “Reparatur laut Gutachten” in Auftrag gegeben werden)
  • der Sachverständige nimmt Stellung zur Verkehrs- und Betriebssicherheit und zur Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeuges
  • der Sachverständige ermittelt die eventuelle merkantile/technische Wertminderung bzw. einen Abzug für eventuelle Vorschäden, den Wiederbeschaffungswert und evtl. den Restwert des verunfallten Fahrzeuges
  • der Sachverständige bestimmt die Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungsdauer und die Nutzungsausfallentschädigung
    bei fiktiver Abrechnung in Verbindung mit der Instandsetzung des Fahrzeuges in Eigenregie erstellt der Sachverständige eine Reparaturbestätigung (wichtig bei späteren Schäden)

Unser Büro ist aufgrund von Weiterbildungen/Schulungen/Urlauben
an folgenden Tagen nicht besetzt:

 

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