Haftpflichtschadengutachten
Man spricht von einem Haftpflichtschaden, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher bzw. dessen Versicherung den gesamten Schaden des Geschädigten - der durch den Unfall entstanden ist - ersetzen. Dies gilt jedoch nur in Bereichen, in denen das deutsche Schadenersatzrecht zum Tragen kommt.
Für die Erstellung eines Schadensgutachtens ist es wichtig, den Schaden unter den gegebenen Besichtigungsbedingungen, vollumfänglich zu erfassen. Sind die Besichtigungsbedingungen unzureichend, wird das Fahrzeug auf eine Hebebühne gesetzt und ggf. der Schadensbereich freigelegt oder es erfolgt eine Nachbesichtigung. Wird Ihr beschädigtes Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt und Sie wollen Nutzungsausfall geltend machen, erstellen wir für Sie eine Reparaturbestätigung.
Beweissicherungsgutachten
Beim Beweissicherungsgutachten wird - wie beim Schadensgutachten - der Schaden am Fahrzeug festgestellt und dokumentiert. Ein Beweissicherungsgutachten wird erstellt bei Reparaturmängel nach einem Gebrauchtwagenkauf, wenn sich Mängel oder Vorschäden herausstellen oder wenn Spuren am Fahrzeug dokumentiert werden müssen um evtl. den Schadenhergang und die Schuldfrage zu klären.
Dabei werden die vorhandenen Schäden, Spuren und auch Bauteildaten genauestens dokumentiert.
Technische Gutachten
Die durch unser Büro gefertigten Technischen Gutachten beziehen sich auf die Feststellung und die Untersuchung von Schäden an Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, wie z. B.:
- Motor- und Getriebeschäden
- Schäden an Lenkung und Bremsanlagen
- Überprüfung des Karosseriezustandes
- Untersuchung von Fahrzeugen auf verdeckte Mängel
- nach Unfallschäden