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- der Sachverständige bewertet Ihren Schaden am Fahrzeug neutral und unabhängig
- der Geschädigte und auch die ausführende Reparaturwerkstatt darf sich auf ein qualifiziertes Schadensgutachten verlassen (es darf die “Reparatur laut Gutachten” in Auftrag gegeben werden)
- der Sachverständige nimmt Stellung zur Verkehrs- und Betriebssicherheit und zur Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeuges
- der Sachverständige ermittelt die eventuelle merkantile/technische Wertminderung bzw. einen Abzug für eventuelle Vorschäden, den Wiederbeschaffungswert und evtl. den Restwert des verunfallten Fahrzeuges
- der Sachverständige bestimmt die Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungsdauer und die Nutzungsausfallentschädigung
- bei fiktiver Abrechnung in Verbindung mit der Instandsetzung des Fahrzeuges in Eigenregie erstellt der Sachverständige eine Reparaturbestätigung (wichtig bei späteren Schäden)
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