der Sachverständige bewertet Ihren Schaden am Fahrzeug neutral und unabhängig
der Geschädigte und auch die ausführende Reparaturwerkstatt darf sich auf ein qualifiziertes Schadensgutachten verlassen (es darf die „Reparatur laut Gutachten“ in Auftrag gegeben werden)
der Sachverständige nimmt Stellung zur Verkehrs- und Betriebssicherheit und zur Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeuges
der Sachverständige ermittelt die eventuelle merkantile/technische Wertminderung bzw. einen Abzug für eventuelle Vorschäden, den Wiederbeschaffungswert und evtl. den Restwert des verunfallten Fahrzeuges
der Sachverständige bestimmt die Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungsdauer und die Nutzungsausfallentschädigung
bei fiktiver Abrechnung in Verbindung mit der Instandsetzung des Fahrzeuges in Eigenregie erstellt der Sachverständige eine Reparaturbestätigung (wichtig bei späteren Schäden)
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